Gesuchsanfrage
Die Stiftung evaluiert ihre Förderstrategie laufend und in enger Zusammenarbeit mit ihren Partnern. Gesuche von gemeinnützigen, steuerbefreiten Institutionen mit Sitz in der Schweiz sind über das vorliegende Online-Formular einzureichen. Gesuche im Bereich Kulturförderung und Ausbildungsunterstützung werden derzeit per E-Mail entgegengenommen, sofern sie vollständig eingereicht wurden gemäss den jeweiligen Checklisten (siehe Rubrik Förderbereiche).
Gesuche werden anlässlich der Sitzungen des Stiftungsrats behandelt. Diese finden einmal pro Quartal, viermal jährlich statt. Ausserordentliche Entscheide über Gesuchsanfragen erfolgen grundsätzlich nicht.
Nach dem 27. Februar 2026 eingehende oder formell unvollständige Gesuche können aus administrativen Gründen für die Märzsitzung nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden automatisch für die Behandlung in der Sommersitzung 2026 vorgemerkt.