Gesuchsanfrage
Die Stiftung evaluiert ihre Förderstrategie laufend und in enger Zusammenarbeit mit ihren Partnern. Zum aktuellen Zeitpunkt werden ausschliesslich Gesuche von gemeinnützigen, steuerbefreiten Institutionen mit Sitz in der Schweiz berücksichtigt.
Gesuche werden anlässlich der Sitzungen des Stiftungsrats behandelt. Diese finden einmal pro Quartal, viermal jährlich statt. Ausserordentliche Entscheide über Gesuchsanfragen erfolgen grundsätzlich nicht.
Nach dem 14. November 2025 eingehende oder formell unvollständige Gesuche können aus administrativen Gründen für die Dezembersitzung nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden automatisch für die Behandlung in der Frühlingssitzung 2026 vorgemerkt.