Gesuchsanfrage

Die Stiftung evaluiert ihre Förderstrategie laufend und in enger Zusammenarbeit mit ihren Partnern. Zum aktuellen Zeitpunkt werden ausschliesslich Gesuche von gemeinnützigen, steuerbefreiten Institutionen mit Sitz in der Schweiz berücksichtigt.

Gesuche werden anlässlich der Sitzungen des Stiftungsrats behandelt. Diese finden einmal pro Quartal, viermal jährlich statt. Ausserordentliche Entscheide über Gesuchsanfragen erfolgen grundsätzlich nicht.

Nach dem 8. August 2025 eingehende oder formell unvollständige Gesuche können aus administrativen Gründen für die Augustsitzung nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden automatisch für die Behandlung in der Dezembersitzung vorgemerkt.

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