Förderbereiche
Der Stiftungsrat hat im Rahmen des Stiftungszwecks und dem Stifterwillen verschiedene Förderbereiche der Stiftung definiert und im Rahmen der Förderstrategie 2025-2027 Fokusthemen definiert.
Gemeinnützige Institutionen
Der Hauptzweck der Stiftung liegt in Ausschüttungen an schweizerische, vom Stiftungsrat ausgewählte, wohltätige und gemeinnützige (und damit steuerbefreite) Institutionen. Unter besonderer Würdigung des Stifterwillens hat der Stiftungsrat beschlossen, auf Projekte und Programme in folgenden Themen besonders zu fokussieren. Dieser Fokus bedeutet aber weder, dass sämtliche Projekte, die einen Schwerpunkt treffen, automatisch gefördert werden, noch ist eine Förderung eines Projekts ausserhalb eines Schwerpunktthemas gänzlich ausgeschlossen. Der Stiftungsrat spricht Vergabungen nach pflichtgemässem, freiem Ermessen und unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Mittel.
Erste Priorität
- Förderung von musischer, literarischer und bildnerischer Kunst, insbesondere von Theater und Oper.
- Medizinische und pflegerische Unterstützung von Kindern, national und in Schwellen- und Entwicklungsländern.
- Soforthilfe bei Kriegen und Katastrophen, national und international.
Zweite Priorität
- Ambulanz- und Notdienste national.
- Pflege und Heilung (Behinderungen, Paraplegie).
Ausschlusskriterien
- Gesuche zur Finanzierung von reinen Betriebskosten
- Unspezifische Projekte
- Beantragte Summe > CHF 50'000
- Mehrere Gesuche pro Jahr
Kulturförderung
Statutarisch kann die Stiftung auf Antrag hin kulturelle und musikalische Anlässe sowie Projekte von talentierten Künstlern und Musikern unterstützen. Der Stiftungsrat hat diesen Teilzweck weiter konkretisiert:
Fokusgebiete
- Projekte mit Bezug zum Theater
- Erkennbarer Bezug des Projekts zur Schweiz oder der Tschechischen Republik
- Die Projektleistung kommt einem offenen, breiten Bevölkerungskreis zugute
Ausschlusskriterien
- Institution nach Schweizer Recht (Verein, Stiftung, Genossenschaft, GmbH, AG) - wenn Sie eine solche Institution sind, stellen Sie bitte hier ein Onlinegesuch. Um Ihr Gesuch berücksichtigen zu können, muss die Institution nach Schweizer Recht zwingend steuerbefreit sein.
- Nicht lebendige Anlässe, z.B. reine Ausstellungen
- Mainstream-Festivals
- Projekte ohne Talentnachweis oder ohne Alleinstellungsmerkmal
- Beantragte Summe > CHF 50'000
Gesuche von Individualpersonen, Ensembles oder anderen nicht als schweizerische juristische Personen organisierten Institutionen werden von der Stiftung per E-Mail entgegengenommen. Die Gesuche haben dem Mindestinhalt gemäss der nachfolgenden Checkliste zu genügen, um berücksichtigt zu werden.