Förderbereiche

Der Stiftungsrat hat im Rahmen des Stiftungszwecks und dem Stifterwillen verschiedene Förderbereiche der Stiftung definiert und im Rahmen der Förderstrategie 2025-2027 Fokusthemen definiert.

Gemeinnützige Institutionen

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Der Hauptzweck der Stiftung liegt in Ausschüttungen an schweizerische, vom Stiftungsrat ausgewählte, wohltätige und gemeinnützige (und damit steuerbefreite) Institutionen. Unter besonderer Würdigung des Stifterwillens hat der Stiftungsrat beschlossen, auf Projekte und Programme in folgenden Themen besonders zu fokussieren. Dieser Fokus bedeutet aber weder, dass sämtliche Projekte, die einen Schwerpunkt treffen, automatisch gefördert werden, noch ist eine Förderung eines Projekts ausserhalb eines Schwerpunktthemas gänzlich ausgeschlossen. Der Stiftungsrat spricht Vergabungen nach pflichtgemässem, freiem Ermessen und unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Mittel.

Erste Priorität

  • Förderung von musischer, literarischer und bildnerischer Kunst, insbesondere von Theater und Oper.
  • Medizinische und pflegerische Unterstützung von Kindern, national und in Schwellen- und Entwicklungsländern.
  • Soforthilfe bei Kriegen und Katastrophen, national und international.

Zweite Priorität

  • Ambulanz- und Notdienste national.
  • Pflege und Heilung (Behinderungen, Paraplegie).

Ausschlusskriterien

  • Gesuche zur Finanzierung von reinen Betriebskosten
  • Unspezifische Projekte
  • Beantragte Summe > CHF 50'000
  • Mehrere Gesuche pro Jahr

Ausbildungsunterstützung

Der Stiftungsrat evaluiert derzeit die Möglichkeiten und Voraussetzungen für die Ausrichtung von Unterstützungsbeiträgen für Aus- und Weiterbildungen an Privatpersonen mit dem Ziel, in ausgewählten Fällen talentierte Personen bei der Deckung von Finanzierungslücken im Rahmen einer Aus- oder Weiterbildung im In- oder Ausland zu unterstützen. Es handelt sich um einen Nebenzweck der Stiftung.

Dieser Förderbereich ist derzeit in Entwicklung und Gesuche können noch nicht entgegengenommen werden. Sobald der Förderbereich verfügbar ist, wird die Stiftung ein entsprechendes Gesuchsformular online bereitstellen.

Kulturförderung

Die Stiftung kann in einem weiteren Nebenzweck kulturelle und musikalische Anlässe sowie Projekte von talentierten Künstlern und Musikern fördern. Der Stiftungsrat ist derzeit in Evaluation der Möglichkeiten und Voraussetzungen der Kulturförderung.

Dieser Förderbereich ist derzeit in Entwicklung und Gesuche können noch nicht entgegengenommen werden. Sobald der Förderbereich verfügbar ist, wird die Stiftung ein entsprechendes Gesuchsformular online bereitstellen. Bitte beachten Sie zudem, dass steuerbefreite Institutionen mit Sitz in der Schweiz gehalten sind, ihr Gesuch unter dem Titel "Gemeinnützige Institutionen" einzureichen, selbst wenn ihr Projekt die Kulturförderung betrifft.

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